AGB Tommis Restaurant

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tommis Restaurant, Siegen-Eiserfeld                  

 

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen, etc. sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas Anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG bestätigt wird.

 

Vertragsabschluss/Überlassung an Dritte

  1. Der Vertrag kommt durch Antragsannahme/schriftliche Bestätigung der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG an den Veranstalter zustande; Veranstalter und die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG sind Vertragspartner.
  2. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen, sowie die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.
  3. Der Veranstalter garantiert, dass die bestellte Veranstaltung im Hotel Siegboot und Tommis Restaurant stattfinden wird und er die vereinbarten Preise für die Leistungen der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG zahlen wird.
  4. Falls sich eine Veranstaltung über 1.00 Uhr nachts ausdehnen sollte, wird ein pauschaler Nachtarbeitszuschlag von 50,00 € je angefangene Stunde und Servicemitarbeiter berechnet.
  5. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG.
  6. Wenn im Außenbereich durch den Veranstalter Musik/DJ oder ähnliches beauftragt wurde, hat dieser auch dafür Sorge zu tragen, dass die Lautstärke ab 22:00 Uhr in Zimmerlautstärke (max. 60db) zu sein hat, und Bässe rauszunehmen sind.

Ab 1:00 Uhr wird die Musik oder ähnliches ganz abgeschaltet! Die Vertreter der Siegboot GmbH & Co.KG sind ansonsten berechtigt ab 22:00 Uhr sich selbständig um die Drosselung der Musikanlagen zu kümmern.                                    

                                                                                               

Personenzahl, Änderungen der Personenzahl, der Veranstaltungszeit und des Veranstaltungsortes

  1. Der Veranstalter von Bankettveranstaltungen teilt der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit.
  2. Verringert sich die Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung, wird die Teilnehmerzahl berechnet, die der Veranstalter 48 Stunden vorher bekanntgegeben hat. Im Falle einer Erhöhung wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
  3. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG diese zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH trifft ein Verschulden der Verschiebung.
  4. Sind Veranstaltungen im Sommergarten gebucht, obliegt es der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG in Absprache mit dem Veranstalter 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entscheiden, ob die Veranstaltung (wegen schlechter Wetterverhältnisse) im Restaurant durchgeführt wird.
  5. Bei Änderungen der Teilnehmerzahl bei bereits vorab ausgewählten Speisen, einer vorab abgesprochenen kleinen Karte, eines Menüs etc., die nicht bis 12 Uhr am Tag der Veranstaltung vorgenommen wird, berechnen wir eine Pauschale von 15,00 € pro nicht belegtem Platz! Das Gleiche gilt bei Tischreservierungen im á la carte Geschäft!

 

Rücktritt des Bankett-Kunden

  1. Absagen des Veranstalters sind bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen.
  2. Sofern der Kunde ein Bankett (= Hochzeit, Geburtstagsfeier oder ähnliche Festlichkeiten) storniert, wird neben der Raummiete des gebuchten Veranstaltungsraumes das preiswerteste 4-Gang Menü (Menü für Festlichkeiten) und eine Getränkepauschale in Höhe von € 45,00 als Grundlage oder der bereits vereinbarte Speise- und Getränkeumsatz (falls bereits ein Angebot vorliegt) bei Stornierung der Veranstaltung wie folgt in Rechnung gestellt:
  • Rücktritt später als 7 Tage vor Beginn: 50% -     Rücktritt am Veranstaltungstag: 100%

Sollte der Termin erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, wird die Stornogebühr bei der tatsächlichen Veranstaltung verrechnet.

  1. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, welche die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt, Corona usw.), nicht antritt.
  2. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den die Siegboot Hotel & Gastronomie GmbH & Co.KG zu vertreten hat.
  3. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge einer Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.

Rücktritt von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG

  1. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Corona oder andere von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden; falls die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, das eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG gefährden kann.
  2. Dies gilt auch, wenn die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG Grund zur Annahme hat, dass der Veranstalter oder Teilnehmer Sympathisant oder Anhänger von Scientology, bzw. des Gedankengutes von L. Ron Hubbard oder weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation, welche die Hubbard-Technologie verbreitet oder verwendet.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Mitbringen und Mitnahme von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie deren Entsorgung

  1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld und/oder „Tellergeld“) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
  2. Mitnahme der Speisen vom Buffet ist nicht erlaubt.

 

Preise, Zahlungen, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend erhöht werden.
  2. Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG Umstellungen vor, so sind diese nicht mehr an den ursprünglichen Preis gebunden.
  3. Rechnungen von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.
  4. Kreditkarten werden zur Begleichung von Bankettrechnungen, Sonderveranstaltungen und Tagungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG akzeptiert.

 

Mängel, Haftung, Verjährung

  1. Sollte an den Lieferungen oder Leistungen von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume an die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
  2. Im Übrigen ist die Haftung von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.
  3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.

 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH ist von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG bedarf deren schriftliche Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG bzw. Angehörige davon diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten darf die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG – soweit nicht anders vereinbart – pauschall erfassen und berechnen.
  3. Der Veranstalter ist nur mit Zustimmung von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann eine Anschlussgebühr verlangt werden.

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hotels/Restaurants

  1. Mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel/Restaurant zu bringen, sofern die Siegboot Hotel & Gastronomie GmbH & Co.KG den entsprechenden Platz dafür bereitstellen kann. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG bezüglich Verlust, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten von der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG, begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

 

Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwas solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
  2. Die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

 

Verschiedenes

  1. Fotographische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG durchgeführt werden.
  2. Zeitungsanzeigen mit Hinweisen auf die Veranstaltung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
  3. Das Abschießen von Feuerwerk ist in Deutschland nur in der Neujahrsnacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für besondere Anlässe zum Beispiel eine Hochzeit oder Ähnliches ist eine Sondergenehmigung der Behörden notwendig. Antragsformulare stehen im Internet zum downloaden. Für die Genehmigung ist der Veranstalter zuständig.
  4. Bringt der Veranstalter Musik mit, dann gehen die GEMA-Gebühren zu seinen Lasten.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
  7. Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG der eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Erfüllungs- und Zahlungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG in Siegen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels/Restaurants bzw. der Siegboot Hotel und Gastronomie GmbH & Co.KG. Es gilt das Deutsche Recht.